Dr. Barbara van Gemmeren

Psychologische Psychotherapeutin
Verhaltenstherapie

Versicherte gesetzlicher Krankenkassen

Psychotherapie ist eine Regelleistung der gesetzlichen Krankenkassen. Sie wird bei Durchführung durch einen approbierten und kassenzugelassenen Psychotherapeuten komplett übernommen. Die ersten probatorischen Sitzungen werden über die Chipkarte abgerechnet. Wenn danach deutlich wird, dass eine Psychotherapie in Ihrer Situation notwendig und sinnvoll ist, wird ein Antrag auf Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse eingereicht. Hierin muss die Notwendigkeit der Psychotherapie durch den Behandler belegt werden und die Bestätigung eines Arztes eingereicht werden, aus der hervorgeht, dass aus medizinischer Sicht nichts gegen eine psychotherapeutische Behandlung spricht.

Versicherte privater Krankenversicherungen und Beihilfeberechtigte

Da es bei privaten Versicherungen und den Beihilfestellen sehr unterschiedliche Vertragsgestaltungen gibt, empfiehlt sich zunächst eine Rückfrage bei Ihrem Versicherer. Sie sollten in Erfahrungen bringen, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang eine Kostenübernahme möglich ist. Teilweise gilt z.B. nur eine ärztliche Psychotherapie, nicht aber eine psychologische Psychotherapie als erstattungsfähig und auch die Anzahl der Sitzungen pro Jahr oder die Gebührenerstattung pro Sitzung können begrenzt sein. Informieren Sie sich ebenfalls über den bei Ihrer Versicherung üblichen Ablauf und die evtl. notwendigen Formulare, um sich spätere Unannehmlichkeiten zu ersparen. Gerne bin ich Ihnen bei Rückfragen in Bezug auf die Kostenübernahme bei Ihrer Versicherung behilflich.

Selbstzahler

Falls Sie die Kosten der Therapie selbst tragen möchten, ist dies selbstverständlich möglich. Die Sitzungen werden in diesem Fall nach der aktuell geltenden Gebührenordnung für Psychologen (GOP) abgerechnet.